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Abwicklung über Prozesskostenfinanzierung

Bei der Abwicklung ohne eine bestehende Rechtsschutzversicherung über einen Prozesskostenfinanzierer ist der Ablauf in der Regel wie folgt:

 

  • Sie schließen mit uns einen Dienstleistungsvertrag zur Einleitung der Rückabwicklung  

  • Erklärung des Widerrufs durch Anwälte in Ihrem Namen 

  • Antwort der Versicherung: meist Ablehnung, manchmal auch bereits Abgabe eines Vergleichsangebotes

  • Bei Vorlage eines Vergleichsangebotes: Überprüfung auf Plausibilität durch die Anwälte - dann entweder Annahme oder Einleitung einer Klage

  • Bei Ablehnung: Versuch der außergerichtlichen Einigung

  • Falls keine außergerichtliche Einigung möglich: Einreichen einer Klageschrift beim zuständigen Gericht

 

Ist das Verfahren erfolgreich (leider können vorab keine zeitlichen Voraussagen getroffen werden), dann erhalten Sie folgende Zahlungen:

 

  • bei noch laufenden Verträgen den aktuellen Kündigungswert und den erstrittenen Mehrwert
  • bei gekündigten oder bereits regulär abgelaufenen Verträgen den erstrittenen Mehrwert

 

Erst nach abgeschlossener erfolgreicher Rückabwicklung erhalten Sie eine Honorarrechnung durch uns. Wird kein Mehrwert erzielt, dann haben Sie auch keine Kosten - dieses Risiko trägt der Prozesskostenfinanzierer! 

Sie haben somit keinerlei Kosten- und Prozessrisiko!