Skip to main content

Abwicklung über bestehende Rechtsschutzversicherung

Bei der Abwicklung über eine bestehende Rechtsschutzversicherung (welche in ihren AGB's die Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen beinhaltet) ist der Ablauf in der Regel wie folgt: 

  •  Sie schließen mit uns einen Dienstleistungsvertrag zur Einleitung der Rückabwicklung
  • Erklärung des Widerrufs durch Anwälte in Ihrem Namen 

  • Antwort der Versicherung: meist Ablehnung, manchmal auch bereits Abgabe eines Vergleichsangebotes

  • Bei Vorlage eines Vergleichsangebotes: Überprüfung auf Plausibilität durch die Anwälte - dann entweder Annahme oder Einleitung einer Klage

  • Bei Ablehnung: Einholen der Deckungszusage durch die Anwälte und Versuch der außergerichtlichen Einigung

  • Falls keine außergerichtliche Einigung möglich: Einreichen einer Klageschrift beim zuständigen Gericht

 

Ist das Verfahren erfolgreich (leider können vorab keine zeitlichen Voraussagen getroffen werden), dann erhalten Sie folgende Zahlungen:

  • bei noch laufenden Verträgen den aktuellen Kündigungswert und den erstrittenen Mehrwert
  • bei gekündigten oder bereits regulär abgelaufenen Verträgen den erstrittenen Mehrwert

 

Erst nach abgeschlossener erfolgreicher Rückabwicklung erhalten Sie eine Honorarrechnung über 20-25% des erstrittenen Mehrwertes (zzgl. gültiger MwSt) durch uns.